Die EED III (Energieeffizienzrichtlinie) ist eine Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die das Ziel verfolgt, den Energieverbrauch in Europa zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Konkret legt die Richtlinie Verpflichtungen für den öffentlichen Sektor fest, darunter eine jährliche Reduktion des Energieverbrauchs (Artikel 5) und eine jährliche Sanierung von öffentlichen Gebäuden zur Erreichung des Niedrigstenergiegebäudestandards (Artikel 6).
Hauptziele der EED III
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Energieeinsparungen:
Das übergeordnete Ziel ist eine jährliche Energieeinsparung von 1,9 % (bezogen auf das Jahr 2021) im öffentlichen Sektor, was einem Ziel von 32,5 % Einsparung bis 2030 entspricht.
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Sanierung von Gebäuden:
Bis 2030 sollen jährlich 3 % der Gesamtfläche aller öffentlichen Gebäude auf den Standard eines Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäudes saniert werden.
Umsetzung und Fristen für Gemeinden
Die Richtlinie hat gestaffelte Umsetzungsfristen je nach Gemeindegröße:
- Größere Gemeinden: Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen die Verpflichtungen ab dem 11. Oktober 2025 erfüllen.
- Mittelgroße Gemeinden: Gemeinden zwischen 5.000 und 50.000 Einwohnern starten im Jahr 2027.
- Kleine Gemeinden: Die Frist für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern ist der 1. Januar 2030.
Wichtige Maßnahmen für Gemeinden
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Energieinventar:Gemeinden müssen bis zum 11. Oktober 2025 eine Bestandsliste (Inventar) aller ihrer Gebäude erstellen und veröffentlichen.
>>Inventarliste (PDF)
