>>Gestaltungsleitlinie Photovoltaik-Anlagen (PDF)<<

Die Festlegungen sollen eine grundsätzliche Leitlinie für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (kurz PV-Anlagen) bilden. In begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich, sofern keine Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes durch das Vorhaben bedingt sind sowie die Integration des Vorhabens in den Umgebungsbereich gewährleistet ist und eine Abwägung der Auswirkungen erfolgt.
Sind in einem rechtswirksamen Flächenwidmungs-/Bebauungsplan oder einem Neuplanungsgebiet von der gegenständlichen Leitlinie abweichende oder weitergehende Festsetzungen getroffen, so sind die Festlegungen des Flächenwidmungs-/Bebauungsplanes oder
Neuplanungsgebietes maßgebend.

Die Gestaltungsleitlinie besitzt Geltung für das gesamte Gemeindegebiet.
Die Gestaltungsleitlinie gilt für die Neuerrichtung sowie Änderung bereits bestehender PV-Anlagen. Bestehende, konsensgemäß errichtete PV-Anlagen werden als Bestand akzeptiert.