Kundmachung
Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Krenglbach in der am 16.03.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Krenglbach für das Jahr 2023 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt Krenglbach zur öffentlichen Einsicht aufliegt. und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Der Bürgermeister
Manfred Zeismann
Angeschlagen am 17.032023
Abgenommen am 04.04.2023