Kundmachung

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Krenglbach in der am 16.03.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene   Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Krenglbach für das Jahr 2023 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt Krenglbach zur öffentlichen Einsicht aufliegt.  und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.

Der Bürgermeister
Manfred Zeismann

Angeschlagen am 17.032023

Abgenommen am 04.04.2023