Kundmachung
Im Sinne des§ 93 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Krenglbach in der am 16. März 2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Der Bürgermeister:
Manfred Zeismann
Angeschlagen am 17.03.2023
Abgenommen am 04.04.2023