Kundmachung
Im Sinne des § 92 Abs. 9 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschluss der Gemeinde Krenglbach für das Jahr 2025 von heute an zwei Wochen, das ist bis zum 18. März 2026, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.
