Verordnungen der Gemeinde jetzt rechtsverbindlich im RIS veröffentlicht
Die Gemeinde informiert, dass Verordnungen künftig im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden. Damit erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung von Gemeindeverordnungen in elektronischer Form und für alle Bürgerinnen und Bürger zentral, transparent und jederzeit abrufbar. Seit 1. Juli 2025 werden Verordnungen oberösterreichischer Gemeinden grundsätzlich über das RIS kundgemacht.
Durch die Veröffentlichung im RIS erhalten Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und kostenlosen Zugang zu den geltenden Verordnungen der Gemeinde. Die Dokumente können rund um die Uhr online eingesehen werden und stehen in einer verlässlichen, authentischen Fassung zur Verfügung.
Die elektronische Kundmachung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung dar. Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit erhöht, da die Verordnungen unmittelbar nach ihrer Freigabe im RIS öffentlich zugänglich sind. Nach der Oö. Gemeindeordnung sind Verordnungen innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung elektronisch im RIS kundzumachen.
Die veröffentlichten Verordnungen können unter
>>RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes – Verordnungen der Gemeinde Krenglbach
eingesehen werden.
Wir setzen damit einen weiteren Schritt für mehr Transparenz, Bürgernähe und digitale Servicequalität.
