Auszug aus dem Gebührenverzeichnis (Stand: 01. Jänner 2024) ohne Gewähr

Die jährliche Abfallgebühr für die Behältergrößen bis 240 L beinhaltet eine 120 L Biotonne, ab 770 L eine 240 L Biotonne und beträgt inkl. MWSt

A
a)je gehaltenem Abfallbehälter und Entleerung 60 L Inhalt € 191,72
b)je gehaltenem Abfallbehälter und Entleerung 90 L Inhalt € 210,22
c)je gehaltenem Abfallbehälter und Entleerung 120 L Inhalt € 247,23
d)je gehaltenem Abfallbehälter und Entleerung 240 L Inhalt € 469,21
e)je gehaltenem Abfallbehälter und Entleerung 1100 L Inhalt € 1.595,33

B
Die Gebühr für einen Abfallsack mit 60 L Inhalt beträgt inkl. MWSt € 3,50

C
Pro 120 L Biotonne werden 6 Grünschnitt-Beistellsäcke kostenlos beigestellt.
Für jeden weiteren Beistellsack beträgt die Gebühr € 2,00.

  • Abfallgebührenordnung (PDF) – Anmerkung: Die Beträge in der Gebührenordnung wurden 2018 angepasst und entsprechen daher nicht der in der Verordnung verlautbarten Sätze.
  • Abfallordnung (PDF)

Preis pro 60 l Kunststofftonne und Zustellung € 27,00
Preis pro 90 l Kunststofftonne und Zustellung € 27,00
Preis pro 120 l Kunststofftonne und Zustellung € 27,00
Preis pro 240 l Kunststofftonne und Zustellung € 67,00

Es besteht im Gemeindegebiet keine entsprechende Deponie.

a)
Bauansuchen gem. § 28 OÖ BauO komplett in normaler Ausfertigung € 41,60
(bei Mehrausfertigungen von Plänen und Beilagen,sowie für Übergrößen entsprechende Erhöhung der Stempelgebühren)

b)
Bauverhandlungsschrift pro Bogen € 14,30
c)
Baubewilligungsgebühr für den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden:
für eine bebaute Fläche
bis 50 m² € 54,80
von 50 m² bis 150 m² € 104,60
von 150 m² bis 300 m² € 157,00
über 300 m² € 209,30

d)
Anzeigen der – Fertigstellung von Kleinhausbauten gem. § 42 (1) OÖ.BauO.:
Stempelgebühr € 14,30, Verwaltungsabgaben € 16,40

a)
Ansuchen Stempelgebühr € 14,30

b)
Bauplatzbewilligung je Bauplatz bis 500 m² € 35,80
für je angefangene weitere 100 m² € 5,20 – höchstens € 1.200,00

c)
Änderung von Bauplätzen und bebauten Liegenschaften € 35,80

d)
Auszüge aus Flächenwidmungs- oder Bebauungsplänen:
1) Stempelbgebühr € 14,30 pro Bogen
2) für den ersten Plan oder Abzug nicht koloriert € 24,40
3) für den ersten Plan oder Abzug koloriert € 35,80

a) Lesegebühr für Erwachsene pro Kalenderjahr € 10,00
b) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 5,00
c) Leihgebühr pro TONIE, Spiel, DVD, Hörbuch  € 1,00
d) Leihgebühr TONIE-Box € 2,00

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Krenglbach vom 14. Dezember 2023 mit der der Erhaltungsbeitrag erhöht wird.

Aufgrund des § 28 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993, idF. LGBl. Nr. 111/2022 wird verordnet:

§ 1

Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe

  1. Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe des 2 erhöht.
  2. Der Erhaltungsbeitrag beträgt für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsan­lage € 0,66 pro Quadratmeter und für die Aufschließung durch eine Wasserversorgungs­anlage € 0,30 pro Quadratmeter.

§ 2

Inkrafttreten

  1. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Der Bürgermeister

Manfred Zeismann

Die Speisen werden vom Alten- und Pflegeheim Flurgasse in Wels abgeholt und von freiwilligen Helfer*innen zugestellt.

Kosten: pro Portion € 10,50

Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt – Bürgerservice (tel. 07249-46013) gerne zur Verfügung.

Dieser richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien der OÖ Bauordnung (Einheitssatz des Landes (dzt. € 72,00 – ab 01.05.2023 € 95,00), Größe des Baugrundstückes bzw. der bebauten Liegenschaft und 3 m anrechenbare Straßenbreite).

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Krenglbach vom 15. Februar 2024, mit der eine Feuerwehr-Gebührenordnung für Krenglbach erlassen wird.

>>Verordnung (PDF)

jährlich
a) für jedenHund € 50,00 und für Wachhunde € 20,00
b) Hundemarke pro Stück € 4,00

1) Kanalbenützungsgebühr
a) Benützungsgebühr € 5,19 pro m³ Wasserverbrauch
b) Benützungsgebühr für reine Niederschlagswässer je
angefangene 500 m² anrechenbare verbaute Fläche pro Jahr € 39,97

2) Kanalanschlussgebühr
a) für unbebaute Grundstücke € 3.771,90
b) für bebaute Grundstücke pro m² der
Verrechnungsfläche je nach Größe von € 8,12 bis € 9,01
mindestens aber € 4.591,40
Betriebe und für gewerbliche Betriebe gibt es entsprechende Ab- und Zuschläge. Bei Änderung der Bemessungsgrundlage (Auf-, Zu-, Ein- und Umbau) wird eine Ergänzungsgebühr verrechnet.

  • Kanalgebührenordnung (PDF) Anmerkung: Die Beträge in der Gebührenordnung werden jedes Jahr angepasst und entsprechen daher nicht der in der Verordnung verlautbarten Sätze.
  • Kanalordnung (PDF)

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für alle Kinder, die älter sind als 30 Monate und für Kinder, die über einen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, kostenlos. (Ausgenommen Essensbeitrag und Kindergartentransport)

Verpflegskostenbeitrag
pro Kind und Essen € 4,95

Kindergartentransport – Beitrag
pro Kind und Monat € 25,00

pro Aufbahrung Verstorbene(r) € 100,00

a) Meldebestätigung € 16,40
b) Strafregisterbescheinigung € 16,40
c) Reisepass € 75,90
d) Personalausweis € 61,50

bis 3 Tage pro Woche – monatlich € 88,–
bis 5 Tage pro Woche – monatlich € 115,–
Essensbeitrag – pro Mahlzeit: € 4,95

a) Staatsbürgerschaftsnachweis € 44,60

a) Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde pro Urkunde € 9,30
b) Auszüge aus den Standesamtsbüchern, je Auszug € 9,30
c) Niederschrift zur Feststellung der Ehefähigkeit € 14,30
d) Standesamtliche Trauung während der Dienstzeit € 5,45
außerhalb der Dienstzeit € 10,90
e) Totenbeschaugebühr € 210,00

1) Ansuchen generell (im Parteieninteresse) Bundesverwaltungsabgabe pro Bogen (Befreiung in Ausnahmefällen) € 2,10
2) Bescheinigung oder Bestätigung (im Parteieninteresse) € 2,10

1) Wasserbezugsgebühr
a) Grundgebühr monatl. € 2,016
b) Bezugsgebühr pro m³ € 2,67
c) monatliche Gebührenpauschale für unbebaute Grundstücke und
für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird € 12,38

2) Wasserleitungsanschlussgebühr
a) für unbebaute Grundstücke € 2.146,65
b) für bebaute Grundstücke je m² der Verrechnungsfläche € 2,96
zuzüglich einer Grundgebühr von € 2.146,65
mindestens jedoch € 2.752,20 (40 % Zuschlag für Bereich Hochzone bzw. Drucksteigerungszonen)
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für gewerbliche Betriebe gibt es entsprechende Ab- und Zuschläge. Bei Änderung der Bemessungsgrundlage
(Auf-, Zu-, Ein- und Umbau) wird eine Ergänzungsgebühr verrechnet.